ZFA- Teilzeit oder Minijob? Beides gleichzeitig!

Neue Zeiten – Neue Lösungen.

Moderne Formel = Teilzeit + Minijob = Vereinbarkeit des Berufes und der Familie

Eine schwierige Frage. Diese Art der Tätigkeiten ist ein mühsamer Versuch, die viel von Politik versprochene Vereinbarkeit des Berufs und der Familie aus der finanziellen Sicht endlich zu erreichen.

Bei einer schlauen Kombination von einer Teilzeitjob und einer Minijob ist es durchaus möglich, sich finanziell viel besser zu positionieren, als bei einem Vollzeitjob. Vorausgesetzt sind natürlich der gleiche Arbeitslohn und reduzierte Anzahl von Arbeitsstunden. Darüber hinaus ist man flexibler und unabhängiger vom Arbeitsgeber, weil nicht alle Eier in gleichen Korb gelegt wurden.

Aber wichtigste: man kann mehr Zeit für die Familie gewinnen durch:

  1. Weniger Arbeitsstunden bei gleichen Arbeitslohn NETTO.
  2. Flexibilität. Von einer Teilangestellten werden kaum die starren Arbeitszeiten erwarten. Psychologisch bedingt.

Dann kann einfach gefragt werden: Warum eine ZFA in Teilzeit zzgl. Minijob, die insbesondere eine Familie oder eine Beziehung hat, ist immer noch eine Seltenheit.

Antwort ist:

  1. eine Ungewöhnlichkeit,
  2. Bequemlichkeit,
  3. Üblichkeit der gewöhnlichen Arbeitsformen, und zwar: Entweder Vollstelle, oder Teilzeit vormittags, oder einfach ein Minijob.

Nicht zuletzt spielt die entscheidende Rolle die Angst des Arbeitsgebers, der ZFA einen Minijob in der anderen Zahnarztpraxis zu erlauben, um die eine wertvolle Mitarbeiterin nicht zu verlieren.

Wobei, rechtlich gesehen, braucht die ZFA eine Erlaubnis nicht! Der Arbeitsgeber darf ausschließlich aus einem wichtigen Grund (wie der Gesetzgeber verlangt) die Tätigkeit in der anderen Zahnarztpraxis zu verbieten: z.B. Konkurrenzschutz – in mittleren und großen Städten wurde vom Gesetzgeber einen Abstand von mindestens 2 km der Luftlinie zwischen alter und neuer Zahnarztpraxis festgelegt.

Wichtig: Rechtlich gesehen bitten die Angestellte nicht um Erlaubnis die 2 Stelle anzutreten, sondern setzt den Arbeitsgeber einfach in Kenntnis darüber.

Da eine Vollstelle aus der familialeren Gründen viele ZFA, insbesondere mit kleinen Kinder, sich aus zeitlichen Gründen nicht mehr leisten können und gleichzeitig einen wachsenden finanziellen Bedarf verzeichnen,

ist er die höchste Zeit, die neue Formen der ZFA Tätigkeiten unter die Lupe zu nehmen.

Solange ein Minijob steuerlich sehr attraktiv bleibt (brutto=netto)  und bringt keine steuerliche Belastung und keine steuerliche Progression dem Teilzeitjob, wäre es für Sie die beste finanzielle Lösung:

Durch die Kombination von Teilzeit mit Minijob sind keine finanzielle Einbüße denkbar aber den Beruf mit der Familie wird viel besser vereinbart.

Rechnen Sie doch selber und entscheiden Sie sich!

Wie tragen wir dazu bei:

https://www.zahnarztpraxis-in-krefeld.de/startseite/stellenangebot/

Trauen es sich zu!

Senden Sie uns Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an:

zahnarzt-krefeld@arcor.de