Zuzahlungsfrei

Sehr geehrte Patienten,

ich möchte hier die neue EU-Verordnung in Bezug auf Amalgam-Füllungen, die ab den 01. Juli 2018 in Kraft getreten hat, kurz  erläutern.

Ab dem 01. Juli 2018 haben die folgenden Patienten auf eine zuzahlungsfreie Kompositfüllung (zahnfarbende lichthärtende Füllungen) seitens der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch:

  1. Kinder bis zum 15. Lebensjahr
  2. Schwangere
  3. Stillende

Es muss aber dabei berücksichtigt werden, dass Art der Füllung wie es auch früher war, bestimmt der behandelnder Zahnarzt. Es bedeutet, dass die Amalgam – Füllungen bei den oben genannten Personen gar nicht verboten sind. Es muss lediglich die Anwendung des Amalgams begründet werden.

Ob die eine Begründung bzw. Indikation vorliegt, entscheidet der Zahnarzt.

Ihr Zahnarzt Michail Golmann